
Sozialer Zusammenhalt
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Berlin fördert bauliche und soziointegrative Maßnahmen zur integrierten Quartiersentwicklung durch 3 Quartierfonds:
Sie erhalten die Förderung in den Handlungsfeldern
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt für Bezirke bis zu 100 Prozent. Bei privaten Antragstellern beträgt der Eigenanteil mindestens 10 Prozent.
Richten Sie Ihren Förderantrag an das zuständige Bezirksamt.
Fristen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Behörden.
Als Einzelperson können Sie keine Anträge im Projekt- oder Baufonds stellen.
Ihre Maßnahmen müssen mit dem Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept – IHEK (Konzept gemäß § 171e Absatz 4 des Baugesetzbuches) im Einklang stehen.
Bei baulichen Maßnahmen müssen Sie die Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücken vorlegen.
Sie dürfen die Maßnahmen erst nach der Bewilligung beginnen.
Sie müssen Ihren Projekt-Beschäftigten zumindest den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre, bei Baumaßnahmen mindestens 10 Jahre.
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