
Sozialstrategierichtlinie – Entwicklung bedarfsgerechter Sozial- und Bildungsinfrastruktur
16. Mär. 2027 | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Informationen
Wenn Sie sich für die Entwicklung von Sozial- und Bildungsinfrastrukturen engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) bei Maßnahmen zur Entwicklung und Vernetzung einer bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur.
Sie erhalten eine Förderung
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss aus Mitteln des ESF Plus und des Freistaates Thüringen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF-Plus-Mitteln sowie 20 Prozent aus Landesmitteln. Ein weiterer Zuschuss durch Landesmittel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt EUR 7.500.
Reichen Sie das Konzept für Ihr Vorhaben im Bereich wohnort- beziehungsweise sozialraumbezogene Netzwerkaktivitäten und Netzwerkstrukturen (ThINKA) und Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Prozessmoderation lokaler Akteure im Rahmen von Konzeptauswahlverfahren ein.
Richten Sie Ihren Antrag für
über das Förderportal Thüringen an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen. Je nach Vorhaben sind dies
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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