Sozialstrategierichtlinie – Entwicklung bedarfsgerechter Sozial- und Bildungsinfrastruktur
16. Mär. 2027 | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Informationen
Wenn Sie sich für die Entwicklung von Sozial- und Bildungsinfrastrukturen engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) bei Maßnahmen zur Entwicklung und Vernetzung einer bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur.
Sie erhalten eine Förderung
bei der lokalen Entwicklung und qualifizierten Umsetzung einer bedarfsgerechten Planung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur unter Beteiligung betroffener Personen (Integrierte Sozialplanung),für wohnort- beziehungsweise sozialraumbezogene Netzwerkaktivitäten und Netzwerkstrukturen (ThINKA), die helfen, Angebote zur Qualifizierung, Betreuung und Begleitung benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu bündeln,für die fachliche Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Prozessmoderation lokaler Akteure in den Bereichen aktive Inklusion, Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit sowiefür Beteiligungs-, Austausch- und Untersuchungsprojekte im Rahmen der Planungsprozesse zur aktiven Inklusion.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss aus Mitteln des ESF Plus und des Freistaates Thüringen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF-Plus-Mitteln sowie 20 Prozent aus Landesmitteln. Ein weiterer Zuschuss durch Landesmittel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt EUR 7.500.
Reichen Sie das Konzept für Ihr Vorhaben im Bereich wohnort- beziehungsweise sozialraumbezogene Netzwerkaktivitäten und Netzwerkstrukturen (ThINKA) und Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Prozessmoderation lokaler Akteure im Rahmen von Konzeptauswahlverfahren ein.
Richten Sie Ihren Antrag für
Vorhaben zur Integrierten Sozialplanung 12 Wochen vor Vorhabensbeginn undBeteiligungs-, Austausch- und Untersuchungsprojekte bis zum 15.4. für das laufende Jahr und bis zum 15.10. für das Folgejahrüber das Förderportal Thüringen an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen. Je nach Vorhaben sind dies
die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche öffentliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Schulverwaltung,freie Träger der Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft sowielokale Netzwerke und Initiativen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie legen eine Konzeption für die Durchführung des jeweiligen Fördergegenstandes vor.Wenn Sie ein freier Träger der Wohlfahrtspflege oder der Sozialwirtschaft sind, brauchen Sie die Zustimmung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt für Ihr Projekt.Sie müssen zu jeder beantragten Personalstelle eine Tätigkeitsbeschreibung vorlegen.