Informationen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verringerung des Ausstoßes an Kohlendioxid planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Sie bei Vorhaben, mit denen in Industrie und Gewerbe eine sparsamere und rationellere Energienutzung und -umwandlung betrieben und die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt wird.
Sie können eine Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen erhalten:
Investitionen mit dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung,Investitionen zur Nutzung der Abwärme und der betrieblichen Nutzung erneuerbarer Energiequellen,die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte und die anschließende Begleitung der Durchführung.Die Förderung erhalten Sie in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses hängt jeweils von der geplanten Maßnahme ab:
für Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen: bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten,für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungen sowie für die Nutzung von erneuerbaren Energien: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten,für betriebliche Energiekonzepte: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 15.000.Als großes Unternehmen können Sie nur dann eine Förderung erhalten, wenn das Energiekonzept zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Energieaudit durchgeführt wird.
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderung um 10 Prozent angehoben werden. Zudem ist in bestimmten Fördergebieten eine Anhebung der Förderquote zusätzlich um bis zu 5 Prozent möglich. Dies gilt jedoch nicht für betriebliche Energiekonzepte.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Angehörige der wirtschaftsnahen freien Berufe sowieFinanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen, wenn Sie mit einem der oben genannten Betriebe oder Unternehmen im Rahmen einer Contractingvereinbarung abrechnen wollen.Wenn Maßnahmen in einem Gebäude durchgeführt werden, sind Sie auch als
Grund-/Gebäudeeigentümer beziehungsweise -eigentümerin,sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowieMieterin/Mieter und Pächterin/Pächter mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigtenantragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Maßnahme muss im Land Bremen durchgeführt werden.Sie dürfen mit den geplanten Vorhaben nicht vor Bewilligung der Förderung beginnen.Energiekonzepte müssen sich an den Richtlinien „Energieberatung für Industrie und Gewerbe“ (VDI 3922) des Vereins Deutscher Ingenieure e. V. orientieren.Die Beratung muss anbieter-, hersteller- und vertriebsunabhängig erfolgen. Sie muss über technische, wirtschaftliche, organisatorische und ökologische Fragen der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung im Betrieb sowie über Förderhilfen aufklären.Sie müssen eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren einhalten.Contractoren müssen bewilligte Fördergelder bei der Kalkulation der Contractingraten berücksichtigen.Nicht gefördert werden
Vorhaben, zu denen Sie verpflichtet sind,Vorhaben, die Sie aufgrund von Instandhaltung, Sanierung, Modernisierung oder Kapazitätserweiterung durchführen,Vorhaben, bei denen Sie bei der Durchführung ohne Effizienzsteigerung Investitionen in gleicher Höhe aufwenden müssten,Unternehmen der Fischerei und Aquakultur,Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der Kommission der Europäischen Union nicht nachgekommen sind, sowieUnternehmen in Schwierigkeiten.