Informationen
Wenn Sie hochinnovative Projekte planen, mit denen Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung in wirtschaftlich verwertbare Produkte, Prozesse und Dienstleistungen überführt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Akteurinnen oder Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Dienstleistungsbereichen, die ihre Leistungsfähigkeit durch Kooperation und Bündelung ihrer komplementären Interessen und Potenziale steigern wollen.
Die Förderung erhalten Sie für
hochinnovative Einzel- und Verbundvorhaben in Spitzenclustern,begleitende Maßnahmen wie Nachwuchsförderung, Ausbildung und Personalqualifizierung, Wissens- und Technologietransfer oder internationaler Austausch,Entwicklung international durchsetzungsfähiger Normen und Standards.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Unternehmen in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Fördergegenstand sowie für Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben undfür Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger im nichtwirtschaftlichen Bereich bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Das Antrags- und Auswahlverfahren ist zweistufig. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage von Wettbewerben oder themenorientierten Aufrufen. Zudem kann Ihr Vorhaben unabhängig von Aufrufen gefördert werden.
Ihren Antrag richten Sie bitte an den Projektträger Jülich, Geschäftsbereich TRI.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Universitäten, Hochschulen,außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen undgemeinnützige Organisationen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Projekt in Nordrhein-Westfalen durchführen.Gefördert werden vor allem Verbundvorhaben von mindestens 2 unabhängigen Partnerinnen und Partnern.Die Verbundpartnerinnen und -partner müssen ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag regeln.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Auftragsforschung undUnternehmen in Schwierigkeiten.