Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie in Sportanlagen oder Grundstücke zur Sportnutzung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Das Land Berlin fördert Ihre Investitionen als Sportorganisation.
Sie erhalten die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss und/oder als zinsloses Darlehen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Das Darlehen kann bis maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten umfassen.
Sie können den Zuschuss und das Darlehen einzeln beanspruchen.
Ihr Eigenanteil beträgt mindestens 40 Prozent.
Der Zuschuss und das Darlehen betragen mindestens EUR 10.000.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie das Vorhaben vor Beginn bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport anmelden. Nach der Aufnahme in die Planungsliste können Sie den eigentlichen Förderantrag stellen. Bei Baumaßnahmen und Maßnahmen der baulichen Unterhaltung mit einer Gesamtzuwendung unter EUR 100.000 müssen Sie die Maßnahme bis zum 30.9. des Vorjahres über den jeweiligen Fachverband anmelden. Die Anmeldung von Maßnahmen über EUR 100.000 sowie der Kauf nicht landeseigener Grundstücke ist nicht an einen Termin gebunden.
Antragsberechtigt sind nach § 3 SportFG (Sportförderungsgesetz) als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta