Informationen
Wenn Sie in Hessen Angebote zur Sprachförderung von Kindergartenkindern bereithalten oder entsprechende Fortbildungen für das Personal oder Fachkräfte anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Sprachförderung von Kindern im Kindergartenalter, wenn diese einen besonderen Förderbedarf haben.
Sie erhalten die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:
Sprachförderung von Kindern im Kindergartenalter mit besonderem Förderbedarf in Tageseinrichtungen sowie ausnahmsweise auch von solchen Kindern in sonstigen Angeboten auf Basis des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen und des Gesamtkonzeptes des Landes Hessen zur sprachlichen Bildung und Förderung im Elementar- und Primarbereich,Fortbildung von Fachkräften und sonstigen für die Sprachförderung geeigneten Personen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt
bis zu EUR 200,00 pro Förderjahr für jedes Kind,bis zu EUR 300,00 pro Einrichtung für die Ausstattung mit pädagogischen Materialien undbis zu EUR 150,00 pro Teilnehmerin und Teilnehmer für Fortbildungsmaßnahmen.Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Regierungspräsidium Darmstadt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als zu fördernder Träger einer Tageseinrichtung für Kinder müssen Sie über eine Konzeption der sprachlichen Bildung und Förderung aller Kinder Ihrer Tageseinrichtung verfügen.Sie müssen Fachkräfte und sonstige für die Sprachförderung geeignete Personen einsetzen, die normalerweise an einer entsprechenden Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben.Als Träger müssen Sie die Eltern im Rahmen der Sprachförderung mit einbeziehen und zur aktiven Begleitung ihrer Kinder motivieren.Bilden Sie Fachkräfte fort, müssen Sie sicherstellen, dass die Maßnahme auf der Grundlage der hessischen Erziehungsplanung erfolgt und einen Umfang von mindestens 2 Tagen hat.