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Förderung

FM

Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023

16. Mär. 2024 | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Kommune

Zuschuss

Nordrhein-Westfalen

Nicht angegeben

Informationen

Wenn Sie als Kommune städtebauliche Maßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Gemeinde oder auch Gemeindeverband mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen der Programmkomponenten

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.
  • Sie erhalten die Förderung für die Durchführung gebietsbezogener städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen sowie auch für gebietsunabhängige Einzelvorhaben, dabei vor allem solche, die von erheblicher städtebaulicher Bedeutung sind, sich in ein städtebauliches Konzept einfügen und durch die wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden.

    Die Förderung erfolgt auf Grundlage jährlicher Programmausschreibungen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Höhe der Arbeitslosigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde kann es Zu- und Abschläge von je 10 Prozent geben.

    Die zuwendungsfähigen Ausgaben für städtebauliche Einzelvorhaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.9. des Vorjahres an die zuständige Bezirksregierung.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind grundsätzlich Gemeinden, mit Zustimmung des für Städtebauförderung zuständigen Ministeriums auch Gemeindeverbände.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen für das Fördergebiet ein integriertes (städtebauliches) Entwicklungskonzept (ISEK) vorlegen.
  • Im Rahmen der zu fördernden Gesamtmaßnahme müssen Sie Teilmaßnahmen des Klimaschutzes beziehungsweise zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der dazu gehörenden Infrastruktur (unter anderem energetische Gebäudesanierung, Flächenrecycling, Nutzung klimaschonender Baustoffe sowie Schaffung, Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen) umsetzen.
  • Teilmaßnahmen müssen einer in ein Städtebauförderprogramm aufgenommenen Gesamtmaßnahme zugeordnet sein.
  • Städtebauliche Einzelvorhaben müssen sich in ein städtebauliches Konzept einfügen sowie den Zielen und Zwecken der Städtebauförderung dienen.
  • Wollen Sie Teilmaßnahmen oder städtebaulichen Einzelvorhaben durchführen, muss eine ausreichende Planungssicherheit bestehen.
  • Sie müssen die Finanzierung Ihrer Maßnahme sicherstellen.
  • Chatte mit der Förderung

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