
Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023
16. Mär. 2024 | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie als Kommune städtebauliche Maßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Gemeinde oder auch Gemeindeverband mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung im Rahmen der Programmkomponenten
Sie erhalten die Förderung für die Durchführung gebietsbezogener städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen sowie auch für gebietsunabhängige Einzelvorhaben, dabei vor allem solche, die von erheblicher städtebaulicher Bedeutung sind, sich in ein städtebauliches Konzept einfügen und durch die wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage jährlicher Programmausschreibungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Höhe der Arbeitslosigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde kann es Zu- und Abschläge von je 10 Prozent geben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben für städtebauliche Einzelvorhaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.9. des Vorjahres an die zuständige Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Gemeinden, mit Zustimmung des für Städtebauförderung zuständigen Ministeriums auch Gemeindeverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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