Informationen
Städte und Gemeinden können einen Zuschuss für Investitionen in ihre nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung erhalten.
Kontext
Bund und Länder stellen im Rahmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit.
Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken.
Diese Maßnahmen werden gefördert:
Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt;Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten: Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind;Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten: Nachhaltige Erneuerung zur Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.Mit der Förderung soll eine zukünftsfähige, nachhaltige und moderne Entwicklung der Städte und Gemeinden in Deutschland ermöglicht werden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss an die Gemeinden.
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Kosten mit einem Drittel. Zwei Drittel müssen Land und Gemeinde aufbringen. Die Aufteilung der Mittel im Verhältnis Land-Gemeinde ist Sache der Länder.
Die Gemeinden können den Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise Investorinnen und Investoren mit den Fördermitteln Zuschüsse oder Darlehen gewähren. Näheres bestimmen die Förderrichtlinien der Länder.
Die Gemeinden sind für die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen zuständig.
rechtliche Voraussetzungen
Die Städtebauförderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.In den geförderten Gemeinden können Investorinnen und Investoren beziehungsweise Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Gemeinde eine Förderung beantragen.Die Finanzhilfen zur Städtebauförderung sind nach dem Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) einzusetzen.Fördergegenstand sind städtebauliche Maßnahmen als Einheit (Gesamtmaßnahmen). Mindestens eine Maßnahme im Bereich Klimaschutz muss Teil der Gesamtmaßnahme sein.Das Fördergebiet muss räumlich abgegrenzt sein und das städtebauliche Entwicklungskonzept muss Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Erstellung beteiligen.Das Entwicklungskonzept muss in das gesamtstädtische Konzept eingebettet sein, aktuelle Entwicklungen berücksichtigen und zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen beitragen.Das Entwicklungskonzept muss bei Neuaufstellung oder Überarbeitung eine Auseinandersetzung mit den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie die Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen beinhalten.