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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie als Kommune Vorhaben umsetzen wollen, mit denen städtebauliche Missstände behoben und die Lebensbedingungen in Ihrer Gemeinde verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in bestimmten festgelegten Gebieten.
Sie erhalten die Förderung für
Die Städtebauförderung besteht aus den Programmen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.
Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art Ihres Vorhabens ab.
Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 15.1. eines Jahres an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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