Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Wenn Sie als brandenburgische Gemeinde in Ihre Stadtentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Bundes Ihre städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sowie daraus resultierende Einzelvorhaben, um Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln.
Sie erhalten eine Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt gemäß der Drittelförderung in der Regel 66,6 Prozent, das heißt: Die Förderung erfolgt zu je einem Drittel durch den Bund, das Land und Sie als Gemeinde.
Richten Sie Ihren Erstantrag bitte über die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV).
Das LBV erörtert mit Ihnen das Prüfergebnis als Grundlage für den nächsten jährlichen Programmvorschlag. Nach der Konkretisierung aufgrund des aktuellen integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) und der städtebaulichen Zielplanung kann das LBV die Maßnahme in seinem Programmvorschlag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung aufnehmen. Auf diesen Grundlagen legt das Ministerium Details zur Förderung fest.
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta