Informationen
Wenn Sie programmfüllende Kinofilme oder Produktionsdienstleistungen für programmfüllende Spiel- oder Animationsfilme herstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei der Produktion von Kinofilmen als Kulturgut in Deutschland.
Gefördert werden folgende Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Filmförderfonds (DFFF):
Herstellung programmfüllender Kinofilme (DFFF I),Produktionsdienstleistungen zur Herstellung eines programmfüllenden Spiel- oder Animationsfilms (DFFF II).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
im DFFF I bis zu 20 Prozent der deutschen Herstellungskosten bis EUR 8 Millionen und 25 Prozent bei deutschen Herstellungskosten über EUR 8 Millionen, maximal jedoch EUR 4 Millionen je Filmprojekt. Für Projekte, die sowohl im Rahmen einer Produktionsförderung als auch einer Projektfilmförderung förderfähig sind, ist zusätzlich ein 5 Prozent höherer Zuschuss möglich,im DFFF II 25 Prozent der deutschen Herstellungskosten, maximal jedoch EUR 25 Millionen pro Film.Es gilt eine generelle Obergrenze von 80 Prozent des Gesamtbudgets, auf die der Zuschuss berechnet werden kann.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Filmförderungsanstalt (FFA).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
im DFFF I Filmherstellende undim DFFF II Produktionsdienstleistende.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung einen Wohnsitz, einen Geschäftssitz oder einer deutschen Tochtergesellschaft in Deutschland.Innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ihrer Antragstellung haben Sie als Filmherstellerin oder Filmhersteller mindestens einen programmfüllenden Kinofilm (Referenzfilm) innerhalb der Europäischen Union hergestellt.Als Produktionsdienstleisterin oder Produktionsdienstleister haben Sie für mindestens 2 programmfüllende Kinofilmproduktionen mit Gesamtherstellungskosten von jeweils mindestens EUR 10 Millionen netto Dienstleistungen im Auftragswert von jeweils mindestens EUR 1 Million als Herstellerin oder Hersteller produziert.Ihr Film hat eine Vorführdauer von mindestens 79 Minuten, im Falle eines Kinderfilms von mindestens 59 Minuten.Sie stellen eine Endfassung des Films in deutscher Sprache, mit deutscher Audiodeskription und mit deutschen Untertiteln für Hörgeschädigte her.Ihr Film wird im Kino in Deutschland kommerziell ausgewertet.Die deutschen Herstellungskosten betragen mindestens 25 Prozent, bei Gesamtherstellungskosten von mehr als EUR 20 Millionen mindestens 20 Prozent der Gesamtherstellungskosten.Ihr Film erfüllt die Kriterien des kulturellen Eigenschaftstests.Sie erfüllen die ökologischen Standards bei der Herstellung des Films oder Teilwerks.