Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR)
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Informationen
Wenn Sie als Kommune Projekte für die Stärkung einer bedarfsgerechten, bedürfnisorientierten und auf den sozialen Nahraum ausgerichteten Pflege planen und umsetzen, damit Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit oder drohender Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich im vertrauten Umfeld zu Hause leben können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zugutekommen. Ebenfalls sind Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten förderfähig.
Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Förderdauer von bis zu 3 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens 1.3. beziehungsweise 1.9. eines jeden Jahres an das Bayerische Landesamt für Pflege, Referat 42.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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