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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie eine ambulante Pflegeeinrichtung in Niedersachsen betreiben und die Pflege in ländlichen Gebieten stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Träger einer ambulanten Pflegeeinrichtung in einem ländlichen Gebiet in Niedersachsen bei Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in den Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten maximal EUR 40.000 je Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten.
Im Fall von Kooperationsprojekten kann jeder teilnehmende Träger zusätzlich bis zu EUR 2.000 erhalten.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg, ein.
Antragsberechtigt sind Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta