
Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule
16. Mär. 2024 | Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationen
Wenn Sie Projekte zur künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen.
Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit von Künstlern und Künstlerinnen sowie Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen in Angeboten außerhalb des Unterrichts von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 3.375 je Projekt.
Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, an die zuständige Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Kreise, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte, sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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