Matching-

Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie als Forschungseinrichtung außerhalb einer Universität und wirtschaftsnah forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Forschungseinrichtung bei Vorhaben, die die niedersächsische außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur in nicht gewinnorientiert arbeitenden Institutionen stärken. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in den Auf- und Ausbau, die Erweiterung und/oder die Modernisierung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses aus dem EFRE beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben für normalerweise 3 Jahre. Für nichtwirtschaftliche Bereiche kann die Förderung durch Landesmittel auf bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben ergänzt werden.
Zum Zeitpunkt der Bewilligung müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als EUR 200.000 betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.
Antragsberechtigt sind nicht gewinnorientierte Institutionen der Forschungsinfrastruktur ingenieur- und naturwissenschaftlicher Disziplinen als juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, bei denen vor allem die Zusammenarbeit mit niedersächsischen KMU und der Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft im Vordergrund stehen, insbesondere
Beta