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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Ihnen Kosten durch Kontrollen entstehen, die aufgrund der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen vorgesehen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Einführung und Beibehaltung umweltschonender landwirtschaftlicher Produktionsmethoden.
Sie bekommen die Förderung für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den nach der Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (Verordnung (EU) 2018/848) vorgesehenen Kontrollen entstehen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal pro Hektar und Jahr für
Als Erzeugerin und Erzeuger mit ökologischer Bienenhaltung erhalten Sie EUR 7,50 je Bienenvolk und Jahr.
Der Förderhöchstbetrag beträgt EUR 275,00 pro Jahr.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.9. eines Jahres an den Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. (LVEO).
Der Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. beantragt dann die Zuwendungen beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis zum 30.10. eines Jahres und leitet die bewilligten Zuschüsse nach positiver Bescheidung an Sie weiter.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta