Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Wenn Sie ein Projekt zur Förderung des kulturellen Angebots planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen in eine bessere Vermarktung, Vernetzung, Organisation und Kundenorientierung des kulturellen Angebots in Berlin.
Sie erhalten die Förderung für
Als Institution der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie Finanzierungszusagen (Förderzusagen). Als Institution außerhalb der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa kann die Förderung vergeben über
Reichen Sie bitte nach einem Antragsaufruf Ihren Projektantrag formgebunden zu den bekannt gegebenen Fristen vor Beginn des Vorhabens bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ein.
Bei Vorhaben mit Modellcharakter oder bei besonderem kulturwirtschaftlichem oder kulturpolitischem Förderbedarf können Sie als potenzielle Fördernehmerin oder potenzieller Fördernehmer gezielt zur Förderung eingeladen werden. Darüber hinaus ist in Einzelfällen für Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von bis zu EUR 200.000 eine direkte Förderentscheidung möglich.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta