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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Attraktivität von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen zu erhalten oder zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie stadtregionale Kooperationen in die Wege leiten und Projekte entwickeln, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die ländlichen Räume, die sie umgeben, zu stärken.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt müssen Sie für investive und nichtinvestive Maßnahmen eine schriftliche Interessenbekundung für eine Aufnahme in das Programm Zukunftsräume Niedersachsen einreichen.
Nach Aufnahme in das Programm können Sie Zuwendungsanträge für investive und nichtinvestive Maßnahmen sowie für Personalausgaben einreichen. Hierzu können Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).
Für investive und nichtinvestive Maßnahmen und für die Förderung von Personalausgaben sind Antragsstichtage festgelegt. Anträge für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung oder Konkretisierung von Projektskizzen können Sie immer stellen.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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