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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wenn Sie zur Bewältigung von Schadereignissen durch Naturkatastrophen finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen erhalten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt Finanzhilfen zur Bewältigung von regionalen als auch von nationalen Schadereignissen. Diese können unmittelbar durch Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse verursacht worden sein.
Als Geschädigte und Geschädigter bekommen Sie die Finanzhilfe für unmittelbar verursachte Schäden sowie auch für außergewöhnliche Aufwendungen wie Futterzukäufe in der Viehhaltung, Reparaturkosten einschließlich der Beräumung von Produktions- und Gebäudeflächen sowie die Instandsetzung von Versorgungswegen.
Sie erhalten die Finanzhilfen als Zuschuss oder Darlehen. Die Bruttobeihilfeintensität beträgt je nach Schadereignis bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens.
Ihren Antrag richten Sie an die nach Landesrecht zuständige Stelle.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei oder die Forstwirtschaft umfasst.
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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