Informationen
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige in Bayern nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann der Freistaat eine Bürgschaft übernehmen.
Kontext
Der Freistaat Bayern entlastet Sie bei Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Sie bekommen vom Freistaat eine Ausfallbürgschaft für Kredite, mit denen Sie folgende Vorhaben finanzieren:
Kredite für Investitionen (auch für die Übernahme eines bestehenden Betriebs),ausnahmsweise Betriebsmittelkredite, vor allem in Verbindung mit Investitionen, undAvalkredite, insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen bei der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen.Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent der Kreditsumme ab und erstreckt sich über eine Laufzeit von maximal 15 Jahren.
Bürgschaften bis zu EUR 5 Millionen übernimmt die LfA Förderbank Bayern auf Grundlage ihrer Bewilligungsgrundsätze. Für höhere Beträge braucht sie die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank ein. Ist diese bereit, im Falle einer Staatsbürgschaft den Kredit zu bewilligen, leitet sie den Antrag an die LfA Förderbank Bayern weiter.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ohne die Bürgschaft des Freistaates stehen für Ihr Vorhaben bankmäßig keine ausreichende Sicherheiten zur Verfügung.Sie müssen ein Vorhaben verfolgen, das für Bayern von volkswirtschaftlichem, sozial-, agrar- oder kulturpolitischem Interesse ist,die Gesamtfinanzierung des Vorhabens oder des Unternehmens abgesichert haben,die fristgerechte Verzinsung und Tilgung des zu verbürgenden Kredits sicherstellen,von Ihrer Persönlichkeit und der organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Ausgestaltung des Unternehmens her die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens gewährleisten,sich an der Finanzierung des Vorhabens, soweit möglich, in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln beteiligen.ein Vorhaben verfolgen, das für Bayern von volkswirtschaftlichem, sozial-, agrar- oder kulturpolitischem Interesse ist,die Gesamtfinanzierung des Vorhabens oder des Unternehmens abgesichert haben,die fristgerechte Verzinsung und Tilgung des zu verbürgenden Kredits sicherstellen,von Ihrer Persönlichkeit und der organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Ausgestaltung des Unternehmens her die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens gewährleisten,sich an der Finanzierung des Vorhabens, soweit möglich, in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln beteiligen.Bei Investitionskrediten dürfen Sie mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Die nachträgliche Verbürgung bereits ausgereichter Kredite ist nicht möglich.