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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Wenn Sie als nichtfinanzielles Unternehmen in Schwierigkeiten sind und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit zur Rettung oder Umstrukturierung verfügen, kann der Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen eine Staatsbürgschaft übernehmen.
Der Freistaat Bayern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die der Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten dienen und in Bayern durchgeführt werden. Neben Umstrukturierungsbürgschaften und vorübergehenden Umstrukturierungsbürgschaften können auch Rettungsbürgschaften gewährt werden.
Sie bekommen die Förderung als Ausfallbürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaftsquote wird im Einzelfall festgelegt. Bei Beträgen von mehr als EUR 5 Millionen ist die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung notwendig.
Den Antrag auf eine Staatsbürgschaft reichen Sie bei Ihrer Hausbank ein. Ist diese bereit, im Fall einer Staatsbürgschaft den Kredit zu bewilligen, leitet sie den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen an die LfA Förderbank Bayern weiter.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Bayern, die im Sinne der EU-Leitlinien als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta