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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Wenn Ihnen die notwendigen Sicherheiten fehlen, einen Kredit zur Schaffung oder Modernisierung von Wohnraum zu besichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzung eine Bürgschaft bekommen.
Der Freistaat Bayern gewährt Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens.
Besichert werden Darlehen
Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft bis zu einer Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen.
Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 betragen und Ihre Eigenleistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten stehen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Darlehensgeber an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Wenn Sie gleichzeitig Fördermittel aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragen, reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.
Antragsberechtigt sind Darlehensnehmer von Wohnungsbaufinanzierungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Freistaat übernimmt keine Bürgschaften für
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