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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Wenn Sie Maßnahmen zur Stadterneuerung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Bundes aus Mitteln der Städtebauförderung Maßnahmen zur Stadterneuerung, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung dienen.
Dabei setzt Berlin folgende Schwerpunkte:
Sie erhalten die Städtebaufördermittel in den vom Senat festgelegten Fördergebieten. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Als Institution der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie die Förderung als Finanzierungszusage, bei Antragstellerinnen und Antragstellern außerhalb der Berliner Landesverwaltung normalerweise als Zuschuss.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben und Programmbereich
Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt worden sein. Für das Gebiet muss normalerweise ein integriertes städtebauliches Erneuerungskonzept (ISEK) bestehen.
Sie müssen die Finanzhilfen zur Städtebauförderung nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) einsetzen.
Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des BauGB. Einzelmaßnahmen werden nur als Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme finanziert.
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