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Förderung

FM

wahrscheinlich abgelaufen

Start-up BW Pre-Seed

16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Existenzgründer +2

vor 2 Jahren

200.000€

Beteiligung, Zuschuss

Baden-Württemberg

5 Jahre

Informationen

Wenn Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer sind oder ein Start-up mit innovativer Gründungsidee haben und sich Ihr Unternehmen in der Frühphase befindet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Kontext

Das Land Baden-Württemberg unterstützt junge Unternehmen in der frühen Gründungsphase bei der Umsetzung innovativer Gründungsvorhaben, die noch keine Marktreife erlangt haben (sogenannte Pre-Seed-Phase) oder bei denen aufgrund der Corona-Pandemie zusätzlicher Liquiditätsbedarf zur Stabilisierung des Unternehmens und zum Erreichen der Finanzierungsreife entstanden ist.

Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Waren und Dienstleistungen bis hin zur Marktreife in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen (Betreuungspartner).

Sie erhalten die Förderung als Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt.

Die Höhe der Landesförderung beträgt 80 Prozent der Gesamtfinanzierung, wobei der Betreuungspartner und/oder dessen Ko-Investor mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten trägt.

Übernimmt der Ko-Investor ein höheres Engagement (bis maximal 50 Prozent), kann sich die Gesamtfinanzierungssumme entsprechend erhöhen.

Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt normalerweise mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 200.000. In Ausnahmefällen darf die Gesamtfinanzierungsumme maximal EUR 400.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über vom Land Baden-Württemberg zugelassene Start-up BW Pre-Seed Partner an die L-Bank.

Fristen

Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis zum 15.12.2024 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen,

  • die nicht börsennotierte Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU sind,
  • die ins Handelsregister eingetragen sind und deren Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegt,
  • die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
  • die nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben,
  • die kein anderes Unternehmen übernommen haben beziehungsweise nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind,
  • die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg haben und
  • deren Beschäftigte zu mehr als 50 Prozent aus Baden-Württemberg stammen.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.
  • Das Start-up ist wachstumsorientiert und weist einen überdurchschnittlichen Innovationsgrad auf.
  • Das Start-up entwickelt zusammen mit dem Ko-Investor ein Geschäftsmodell, um Waren und Dienstleistungen zur Marktreife und damit das Geschäftsmodell zur Finanzierungsreife zu bringen.
  • Das Start-up ist noch nicht von Dritten mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln (beispielsweise Wandeldarlehen) in einem größeren Umfang finanziert worden.
  • Die Betreuungspartner, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen stellen die professionelle Betreuung und Begleitung der Start-ups sicher.
  • Nicht gefördert werden Projekte der vorwettbewerblichen Forschungsförderung.

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