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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Wenn Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer sind oder ein Start-up mit innovativer Gründungsidee haben und sich Ihr Unternehmen in der Frühphase befindet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt junge Unternehmen in der frühen Gründungsphase bei der Umsetzung innovativer Gründungsvorhaben, die noch keine Marktreife erlangt haben (sogenannte Pre-Seed-Phase) oder bei denen aufgrund der Corona-Pandemie zusätzlicher Liquiditätsbedarf zur Stabilisierung des Unternehmens und zum Erreichen der Finanzierungsreife entstanden ist.
Gefördert wird die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Waren und Dienstleistungen bis hin zur Marktreife in Kooperation mit geeigneten Acceleratoren, Inkubatoren oder Start-up-Initiativen (Betreuungspartner).
Sie erhalten die Förderung als Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalt.
Die Höhe der Landesförderung beträgt 80 Prozent der Gesamtfinanzierung, wobei der Betreuungspartner und/oder dessen Ko-Investor mindestens 20 Prozent der förderfähigen Kosten trägt.
Übernimmt der Ko-Investor ein höheres Engagement (bis maximal 50 Prozent), kann sich die Gesamtfinanzierungssumme entsprechend erhöhen.
Die Gesamtfinanzierungssumme beträgt normalerweise mindestens EUR 50.000 und maximal EUR 200.000. In Ausnahmefällen darf die Gesamtfinanzierungsumme maximal EUR 400.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über vom Land Baden-Württemberg zugelassene Start-up BW Pre-Seed Partner an die L-Bank.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis zum 15.12.2024 ein.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen,
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Projekte der vorwettbewerblichen Forschungsförderung.
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