Informationen
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Gründungsvorhaben von Absolventinnen und Absolventen unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW , wenn Sie Gründerinnen und Gründer bei der Weiterentwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu unternehmerischer Reife unterstützen – von der Grundlagenforschung über die am Markt orientierte Forschung und Entwicklung bis hin zur Gründung eines Unternehmens.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf wissensintensiven Gründungen ohne Einengung auf Spitzentechnologie. Dazu gehören sowohl innovative Dienstleistungen als auch technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie Vorhaben, die soziale Innovationen adressieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 270.000 je Vorhaben bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Einreichungsfristen sind jeweils der 31.1. und der 31.7. eines Jahres, der letzte Einreichungstermin ist der 31.7.2026.
Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden (Unternehmensgründung in NRW) undsich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen.thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden (Unternehmensgründung in NRW) undsich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen.Sie als antragstellende Einrichtung müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.Auf Basis der Geschäftsidee darf vor dem Durchführungszeitraum noch kein Unternehmen gegründet worden sein.Sie als antragstellende Einrichtung müssen einen Businessplan mit einer Finanzierungsplanung einreichen,den Gründerinnen, Gründern oder Gründungsteams Arbeitsplätze und Infrastruktur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung zu stellen,eine Betreuung durch eine Mentorin oder einen Mentor gewährleisten undsicherstellen, dass die Gründerinnen, Gründer und Gründungsteams nach Erteilung des Zuwendungsbescheides einen branchen- und gründungserfahrenen Coach auswählen und einen Coachingvertrag im Umfang von 5 bis 10 Tagewerken abschließen.einen Businessplan mit einer Finanzierungsplanung einreichen,den Gründerinnen, Gründern oder Gründungsteams Arbeitsplätze und Infrastruktur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung zu stellen,eine Betreuung durch eine Mentorin oder einen Mentor gewährleisten undsicherstellen, dass die Gründerinnen, Gründer und Gründungsteams nach Erteilung des Zuwendungsbescheides einen branchen- und gründungserfahrenen Coach auswählen und einen Coachingvertrag im Umfang von 5 bis 10 Tagewerken abschließen.Die Gründerinnen und Gründer müssen über einen akademischen Abschluss verfügen.Während der Durchführung des Projekts zur Vorbereitung einer Gründung müssen die Gründerinnen und Gründer bei Ihnen als antragstellender Forschungs- beziehungsweise Bildungseinrichtung beschäftigt sein.