Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,Bau- und Umbaumaßnahmen,Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen oder als ein junges Unternehmen ein Vorhaben zur Festigung Ihrer betrieblichen Existenz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zinsgünstigen Kredit bekommen. Und wenn Sie sich als Jungmeisterin und Jungmeister im Handwerk selbstständig machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss für das Förderdarlehen bekommen.
Kontext
Die L-Bank unterstützt Sie gemeinsam mit der KfW im Rahmen Ihrer Existenzgründung oder -festigung.
Sie erhalten die Förderung für
die Neugründung eines Unternehmens,Übernahme eines Betriebs,eine tätige Beteiligung oderVorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit.Folgende Ausgaben können Sie damit finanzieren:
Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),Erwerb des zu übernehmenden Betriebs oder Gesellschaftsanteils,Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,Betriebsmittel (Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes längerfristiges Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 150.000 pro Gründerin/Gründer oder Unternehmen, bei Teamgründerinnen/Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern maximal EUR 600.000. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen, bekommen Sie zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu EUR 10.000. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Wenn Sie im Team gründen, kann jede/jeder von Ihnen die Meistergründungsprämie erhalten.
Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent des Darlehensbetrags.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn an die L-Bank weiter.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowiejunge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufein den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Antragsberechtigt für die Meistergründungsprämie sind Sie als Jungmeisterin und Jungmeister im Handwerk, wenn Sie sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach Ihrer Meisterprüfung ein Darlehen der Startfinanzierung beantragen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Gesamtkapitalbedarf darf EUR 250.000 je Gründerin und Gründer oder Unternehmen sowie insgesamt EUR 1 Million bei Teamgründungen oder jungen Unternehmen mit mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, sofern sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen, nicht überschreiten.Sie führen Ihre Investitionen in Baden-Württemberg durch und handeln in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit.Als natürliche Person können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sind,einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sind.fachlich und kaufmännisch qualifiziert für die unternehmerische Tätigkeit sind,einen hinreichenden unternehmerischen Einfluss im Unternehmen haben, zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt und auch aktiv in der Unternehmensführung tätig sind.Als Jungmeisterin und Jungmeister müssen zusätzlich eine Bestätigung der Handwerkskammer vorlegen, dass Sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen.Bei Unternehmen mit mehreren Gesellschafterinnen/Gesellschaftern muss mindestens eine/einer die Anforderungen für natürliche Personen erfüllen und sich innerhalb der letzten 5 Jahre selbstständig gemacht haben.Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben,Sanierungsfälle,stille Beteiligungen,wohnwirtschaftliche Vorhaben,Stromerzeugungsanlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder mit einer vergleichbaren staatlichen Förderung gefördert werden,Kreditinstitute, Versicherungen und vergleichbare Finanzinstitutionen,Unternehmen in Schwierigkeiten.