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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wenn Sie im Bereich der Digitalisierung von Einrichtungen im ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt Ihre Vorhaben, die den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft erhöhen.
Gefördert werden technische und prozessuale Modernisierungsmaßnahmen in Modellprojekten, die den ÖGD besonders in Hinblick auf den Infektionsschutz stärken und modernisieren. Der Digitalisierungsgrad wird anhand eines Reifegradmodells zur Digitalisierung des ÖGD gemessen. Im Fokus stehen alle Akteure, die dem ÖGD in Kommunen, Landkreisen oder Ländern zuzuordnen sind. Maßnahmen sind beispielsweise:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen. Grundlage für die Ermittlung des Zuschussbetrags ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. Der Fehlbedarf ist von den Antragstellenden zu ermitteln. Der Zuschussbetrag entspricht zu 100 Prozent dem förderfähigen Fehlbedarf.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag und ergänzende Unterlagen und Nachweise schriftlich und digital bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.
Das Förderprogramm läuft vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2026. Innerhalb dieses Zeitraums werden mehrere Förderaufrufe veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Informationen zu Förderaufrufen.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die zum Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gehören. Dazu zählen:
Weitere Voraussetzungen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind IT-Dienstleister des Bundes, der Länder oder der Kommunen, weitere Unternehmen oder Dritte, die zur Planung und Umsetzung förderfähiger Maßnahmen beauftragt werden.
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