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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Richten Sie bitte Ihren Antrag an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Wenn Sie Humanmedizin studieren und bereit sind, nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss als Ärztin beziehungsweise Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien an Studierende der Humanmedizin.
Sie bekommen das Stipendium, wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums für eine Dauer von mindestens 5 Jahren im ländlichen Raum als Ärztin beziehungsweise Arzt tätig werden.
Das Stipendium dient Ihnen zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen.
Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 600,00 monatlich und kann Ihnen bis zum Ende Ihres Medizinstudiums, jedoch längstens für einen Zeitraum von 4 Jahren gewährt werden.
Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen.
Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin ab dem 3. Studienjahr, die an
eingeschrieben sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.
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