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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Medizin studieren und nach Ihrer ärztlichen Weiterbildung zur vertragsärztlichen Versorgung in einem Gebiet mit Sicherstellungsbedarf beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Medizinstudierende, wenn Sie sich verpflichten, nach der ärztlichen Weiterbildung für bis zu 3 Jahre in Sachsen-Anhalt in einer Region mit Sicherstellungsbedarf vertragsärztlich tätig zu sein.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt erhält zu dem Stipendium, das sie Ihnen gewährt, einen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der Ausgaben, KVSA und AOK beteiligen sich jeweils mit 25 Prozent an den Ausgaben.
Die Höhe des Stipendiums beträgt
und kann bis zu 36 Monate gewährt werden.
Maximal können Sie bis zu EUR 18.000 für ein Stipendium erhalten.
Ihren Antrag richten Sie bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA).
Die KVSA beantragt beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Landesmittel für die Gewährung der Stipendien.
Erstempfängerin der Förderung ist die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Diese leitet den Zuschuss als Stipendium an Sie als Medizinstudierende weiter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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