Informationen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Wenn Sie neue Dienstleistungsangebote im Weintourismus umsetzen und neue Vermarktungskonzepte für Wein entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die den Weintourismus und Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
touristische Infrastrukturmaßnahmen,Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse,regionale Marketingkonzepte sowieQualitätskontrollen.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowiebei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Sie müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.Touristische Infrastrukturmaßnahmen und regionale Marketingkonzepte müssen geeignet sein, das touristische Profil der jeweiligen Region zu schärfen.Bei Vorhaben für Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse müssen Sie sicherstellen, dass das Vermarktungskonzept Qualitätsprodukte betrifft und Zusammenschlüsse auf mindestens 5 Jahre angelegt sind.Sie halten die Zweckbindungsfristen ein. Diese betragen bei geförderten Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre, bei technischen Einrichtungen und Maschinen 5 Jahre sowie bei digitalen Anwendungen (zum Beispiel Internetseiten) 3 Jahre.Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (und die Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten) haben im Durchschnitt der letzten 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung EUR 140.000 pro Jahr bei Ledigen und EUR 170.000 pro Jahr bei Ehegatten nicht überschritten. Maßgeblich sind hierbei die von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide.Sie bekommen keine Förderung unter anderem für
laufende Betriebsausgaben,den Erwerb von Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagengebrauchte Maschinen und Einrichtungen,bauliche Sanierungsmaßnahmen sowieErsatzbeschaffungen.