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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024 | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als Gemeinde mit Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:
Die Förderung erfolgt – neben dem Landessanierungsprogramm (LSP) aus Landesmitteln – im Rahmen folgender Programme:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent des festgelegten Förderrahmens.
Richten Sie bitte Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden zu den vorgegebenen Antragsfristen digital über das zuständige Regierungspräsidium an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Zweck- und Planungsverbände, die eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchführen.
Wurde eine Stadt oder Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen, so können Eigentümerinnen und Eigentümer/Investorinnen und Investoren, die ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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