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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern sowie zur Stärkung ihrer Fähigkeiten durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt Sie bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten und -initiativen im Ausland.
Sie erhalten die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent, in priorisierten Ländern (Uganda, Tansania (außer Sansibar), Äthiopien, Kenia, Ukraine) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bis maximal EUR 25.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken ein. Anträge bis zu einer Fördersumme von EUR 6.000 können Sie zum 20. eines Monats einreichen. Bei höheren Fördersummen beachten Sie bitte die Fristen der Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta