Informationen
Wenn Sie als Gründerin und Gründer oder Inhaberin und Inhaber eines jungen Unternehmens in der Früh- oder Wachstumsphase Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen vom Technologiegründerfonds Sachsen erhalten.
Kontext
Der Technologiegründerfonds Sachsen stellt wissensbasierten und technologieorientierten Gründerinnen und Gründern und jungen Unternehmen in der Früh- oder Wachstumsphase Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung.
Angeboten werden die Varianten TGFS III Basic und TGFS III:
TGFS III Basic richtet sich an Unternehmen, deren Geschäftsmodell zunächst einen eher regionalen Fokus erwarten lässt.TGFS III richtet sich an Unternehmen, deren Geschäftsmodell exponentielles Wachstum erwarten lässt.Der Technologiegründerfonds ist eine Initiative des Freistaats Sachsen und wird unterstützt durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
TGFS III Basic:
Sie erhalten die Förderung normalerweise als offene Beteiligung von unter 50 Prozent der Geschäftsanteile des Unternehmens für einen Zeitraum von 5 bis 8 Jahren oder kurzfristigere Brückenfinanzierungen.Abhängig von der Finanzierungssituation sind auch Kombinationen mit Mezzanine-Kapital möglich.Die Höhe der Beteiligung beträgt maximal EUR 500.000.TGFS III:
Sie erhalten die Förderung normalerweise als offene Beteiligung von unter 50 Prozent der Geschäftsanteile des Unternehmens für einen Zeitraum von 5 bis 8 Jahren oder kurzfristigere Brückenfinanzierungen. Abhängig von der Finanzierungssituation sind auch Kombinationen mit Mezzanine-Kapital möglich.Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen EUR 500.000 und EUR 5 Millionen je Unternehmen.Die Kooperation mit anderen, besonders mit privaten Risikokapitalfonds, wird angestrebt.Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Technologiegründerfonds Sachsen Management GmbH & Co. KG.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind junge innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Union, vor allem kleine, technologieorientierte Gründerinnen und Gründer und wissensbasierte Dienstleisterinnen und Dienstleister mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen einen Businessplan vorlegen, aus dem die Zukunftsfähigkeit Ihres Vorhabens hervorgeht. Über die Vergabe von Beteiligungen entscheidet abschließend das Fondsmanagement auf Basis eines positiven Votums eines Investitionsausschusses.Mit Ihrem Unternehmen werden Beteiligungen insbesondere dann eingegangen, wenn Sie innovative und technologieorientierte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen entwickeln oder anbieten. Dabei orientieren sich die Zielbranchen an den bestehenden sächsischen Wirtschafts- und Forschungsstrukturen, deren Stärken konsequent ausgebaut und kommerzialisiert werden sollen sowie an den in der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen verankerten Zukunftsfeldern Digitales, Energie, Mobilität, Gesundheit, Umwelt und Rohstoffe.Ihr Unternehmen darf zu Beginn der Risikofinanzierung nicht börsennotiert sein und muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Es ist noch auf keinem Markt tätig und/oderes ist seit dem 1. kommerziellen Verkauf noch keine 7 Jahre gewerblich tätig (Anschlussinvestitionen nach diesem Zeitraum sind grundsätzlich möglich, sofern sie im ursprünglichen Geschäftsplan bereits vorgesehen waren).Es ist noch auf keinem Markt tätig und/oderes ist seit dem 1. kommerziellen Verkauf noch keine 7 Jahre gewerblich tätig (Anschlussinvestitionen nach diesem Zeitraum sind grundsätzlich möglich, sofern sie im ursprünglichen Geschäftsplan bereits vorgesehen waren).Darüber hinaus müssen sich private Investorinnen und Investoren an der Risikofinanzierung beteiligen.