Matching-
Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen haben oder eine Forschungseinrichtung vertreten und ein Projekt im Technologiebereich planen, das das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein aufzeigt und den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft fördert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Aktivitäten im Technologiebereich, die das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein darstellen und damit der Information von Wirtschaft und Öffentlichkeit dienen sowie der gewerblichen Wirtschaft und der Wissenschaft Anknüpfungsmöglichkeiten für einen Technologietransfer bieten.
Die Förderung konzentriert sich auf die Spezialisierungsfelder maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende und grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft und digitale Wirtschaft.
Sie erhalten eine Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent, für Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ideen- und Projektskizzen Ihres Vorhabens reichen Sie spätestens 10 Wochen, Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein.
Sie sind antragsberechtigt als
wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben oder Ihr Projekt einen Bezug zu Schleswig-Holstein hat.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig einzelbetrieblichen Interessen dienen.
Beta