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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Wenn Sie sich für den Zusammenhalt der Gesellschaft einsetzen und zugewanderten Menschen Teilhabe am Miteinander ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft sowie bei Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Als Gebietskörperschaft müssen Sie mindestens EUR 2.500 erhalten.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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