Informationen
Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Erschließung und Pflege von Märkten und bei dem Absatz Ihrer Produkte aus dem landwirtschaftlichen, ernährungswirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich.
Sie erhalten die Förderung für
Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten,Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen auf Messen, Ausstellungen und Märkten,Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter,Verbraucherinformationen zu land- und ernährungswirtschaftlichen Produkten,Durchführung von Leistungsschauen berufsständischer Organisationen sowiePräsentation ländlichen Brauchtums sowie Berufswettbewerbe.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme.
Richten Sie Ihren Förderantrag bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
Berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus,Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus im Auftrag der endbegünstigten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus,Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen.Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Regionale landwirtschaftliche Messen und Ausstellungen müssen Sie im Land Brandenburg veranstalten.An Gemeinschaftsständen auf internationalen, nationalen und regionalen Messen, Ausstellungen und Märkten sowie Projekten zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter müssen Sie mit mindestens 4 weiteren Unternehmen teilnehmen.