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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie als junges, innovatives Unternehmen Ihre neu entwickelten Produkte und Verfahren an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland vermarkten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als junges, innovatives Unternehmen bei der gezielten Vermarktung Ihrer neu entwickelten Produkte und Verfahren.
Gefördert wird Ihre Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Messe und Aussteller bis zu EUR 7.500 der förderfähigen Ausgaben. Sie müssen einen Eigenanteil von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den ersten 2 Messebeteiligungen und von 50 Prozent ab der 3. Messebeteiligung übernehmen.
Für Kosten unter EUR 500,00 können Sie keine Förderung beantragen.
Förderfähig sind
Melden Sie sich bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Zusätzlich reichen Sie direkt einen digitalen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige innovative Unternehmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen gemäß KMU-Definition der EU, die
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden Consulting-Unternehmen, Marketing-Unternehmen, Research-Anbieter sowie Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.
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