Matching-
Copilot für Förderungen
20. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb Rinder oder Schweine tiergerecht halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Thüringen fördert Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren.
Sie erhalten die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Tierart und Nutzung und wird je Großvieheinheit gewährt.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich in digitaler Form über das Antragsportal PORTIA bis zum 30.9. des Vorjahres, in dem der Verpflichtungszeitraum beginnt, ein.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Thüringen, die
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta