Thüringer Mikrodarlehensprogramm
21. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen gewährt Ihnen ein Mikrodarlehen zur Finanzierung Ihrer betriebsbedingten Ausgaben im Rahmen eines Gründungsvorhaben, einer Unternehmensbeteiligung oder -nachfolge.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 5.000 und EUR 35.000 je Vorhaben.
Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 7 Jahre betragen, davon bis zu 12 Monate tilgungsfrei.
Falls Ihnen bereits ein Mikrodarlehen gewährt wurde, können Sie ein weiteres nur dann erhalten, wenn die Tilgungsphase des vorangegangenen Darlehens begonnen hat und die Rückzahlung ein Jahr lang vertragsgemäß erfolgt ist beziehungsweise das Darlehen vollständig zurückgeführt wurde. Das Folgedarlehen kann in diesem Fall bis zu EUR 45.000 betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden vor Beginn des Vorhabens bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich durch das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum – ThEx Enterprise beraten lassen.
Wenn Sie mit anderen Gesellschaftern einen Förderantrag stellen wollen, müssen Sie gemeinsam das Darlehen beantragen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) und Angehörige der Freien Berufe in den ersten 8 Jahren nach Geschäftsaufnahme.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Bestimmte Wirtschaftszweige, insbesondere die Bereiche Fischerei und Aquakultur, Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Unternehmen des gewerblichen Straßenverkehrs, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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