Informationen
Wenn Sie einen Freiwilligendienst anbieten, mit dem die Bildungs- und Ausbildungsfähigkeit junger Menschen nach der Schulzeit verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Jugendfreiwilligendienste als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen.
Das Thüringen Jahr dauert normalerweise 12 zusammenhängende Monate und kann
als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugend, Schule, Kultur, Sport und Denkmalpflege oderals Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in den Bereichen Nachhaltige Entwicklung sowie Natur- und Umweltschutzgeleistet werden. Der Dienst kann auf 18 Monate verlängert werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer anerkannten Gesamtausgaben.
Ihren Antrag reichen Sie bis spätestens 30.4. des Bewilligungsjahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in Thüringen nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) zugelassene Träger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen eine Gesamtkonzeption für die Durchführung des Thüringen Jahres einschließlich der Konzeption für die pädagogische Begleitung mit allgemeinem Seminarkonzept vorlegen.Sie müssen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für eine Vollzeit-Stelle vertraglich ein Taschengeld in Höhe von EUR 350,00 pro Monat gewähren.Sie müssen die kontinuierliche pädagogische Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleisten.Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,sollen ihren Wohnsitz während des Thüringen Jahres im Freistaat Thüringen haben,dürfen bei Beendigung ihres Jugendfreiwilligendienstes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,sollen ihren Wohnsitz während des Thüringen Jahres im Freistaat Thüringen haben,dürfen bei Beendigung ihres Jugendfreiwilligendienstes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sowie die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung sicherstellen.