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Copilot für Förderungen
14. Dez. 2023
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes vor allem in Baumaßnahmen zur Umgestaltung oder Modernisierung Ihres Betriebs investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen, einen Tilgungszuschuss oder Zinsboni bekommen.
Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Sie als kleines und mittleres Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes, wenn Sie in Ihre touristische Einrichtung investieren.
Sie bekommen die Förderung für
Sie bekommen die Förderung als langfristiges, zinsverbilligtes Darlehen und als Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Wenn Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist, erhalten Sie eine höhere Zinsverbilligung als ein etabliertes Unternehmen.
Wenn Sie stufenweise eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität Ihres Unternehmes entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten Sie eine zusätzliche Zinsverbilligung („Nachhaltigkeitsbonus“).
Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt 10 Prozent Ihres Darlehensbetrags, jedoch höchstens EUR 200.000 pro Vorhaben. Die Höhe des Tilgungszuschusses wird je nach Verfügbarkeit der Fördermittel angepasst.
Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Richten Sie Antrag bitte an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aus dem touristisch geprägten Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe gemäß KMU-Definition der EU. Das sind zum Beispiel Restaurants, Gaststätten, Hotels, Pensionen, Campingplätze in privater Trägerschaft und gewerblich genutzte Ferienwohnungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden unter anderem
Beta