Informationen
Wenn Sie als Kommune bauliche Investitionen und investive Vorhaben zum Ausbau einer modernen und zukunftsorientierten Tourismusinfrastruktur in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei baulichen Investitionen und investiven Vorhaben für die Errichtung, Sanierung und Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.
Sie bekommen die Förderung für die folgenden öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen:
öffentliche Einrichtungen, die zur Grundausstattung einer Tourismusgemeinde gehören (Tourist-Informationszentren, Rad- und Wanderwege, Strand- und Badestelleneinrichtungen),Einrichtungen, die für den betreffenden Kur- und Erholungsort erforderlich sind, sowie Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Kurortecharakters der Gemeinde notwendig sind (zum Beispiel Kurparks),saisonverlängernde Tourismusinfrastruktureinrichtungen,Hallen- und Freibäder in prädikatisierten Gemeinden,Museumsbahnen,Camping-, Zelt- und Wohnmobilstellplätze sowiesonstige Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die touristische Entwicklung Ihrer Kommune von Bedeutung sind.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin oder Antragsteller zwischen 20 Prozent und 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 2,5 Millionen je Vorhaben.
Die zuwendungsfähigen Kosten Ihres Vorhabens müssen EUR 50.000 übersteigen.
Zum Tourismusinfrastrukturprogramm werden jährlich neue Ausschreibungen veröffentlicht.
Ihren Antrag richten Sie unter Verwendung der jeweiligen Antragsformulare bis spätestens 1.10. des Vorjahres zum jeweiligen Förderjahr an das für Sie zuständige Regierungspräsidium.
Lassen Sie sich bitte von Ihrem Regierungspräsidium beraten, bevor Sie einen Antrag stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Gemeinden und gemeindliche Zusammenschlüsse,im Rahmen von Kooperationsvorhaben Landkreise, sofern sich an den Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens 50 Prozent beteiligen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr zu förderndes Vorhaben muss überwiegend touristisch genutzt werden oder genutzt werden sollen. Außerdem muss es sich in ein kommunales Gesamtkonzept zur touristischen Entwicklung einpassen, das mit dem regionalen Umfeld harmonisiert.Sie sind verpflichtet, die geförderten Bauten und baulichen Anlagen 20 Jahre zweckentsprechend zu nutzen.Soweit geeignete und gleichwertige Tourismusinfrastruktureinrichtungen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft im Einzugsbereich vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, können eigene Tourismusinfrastruktureinrichtungen kommunaler Körperschaften nicht gefördert werden.Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb oder der laufenden Unterhaltung einer Tourismusinfrastruktureinrichtung,Marketingmaßnahmen,Skilifte sowieStadtparks und öffentliche Gärten.