Informationen
Wenn Sie Vorhaben zum Technologie-, Wissens-, Design- oder Gamificationtransfer durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Berlin unterstützt den Technologie- und Wissenstransfer von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU), den Transfer von Design-Know-how von Unternehmen der Designbranche und Hochschulen in oder an KMU sowie den Gamificationtransfer.
Sie erhalten die Förderung
in der Einstiegsvariante für die Ausgaben für externe wissenschaftliche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der 1. konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung anfallen,in der Standardvariante im Bereich Technologie- und Wissenstransfer für die Ausgaben für externe Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, durch die neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife gebracht oder (im Bereich der Digitalisierung) entwickelt oder im eigenen Unternehmen implementiert werden,in der Standardvariante im Bereich Designtransfer für die Ausgaben für externe Maßnahmen und Tätigkeiten im Bereich Design, durch die neue oder erheblich veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife ausgestaltet werden sowiein der Standardvariante im Bereich Gamificationtransfer für die Ausgaben für Maßnahmen und Tätigkeiten zur Gamification und zur Anwendung von Virtual-Reality (VR)- und Augmented-Reality (AR)-Technologien, durch die neue oder erheblich veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- oder Fertigungsreife umgesetzt werden.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
in der Einstiegsvariante bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 7.500,in der Standardvariante im Bereich Technologie- und Wissenstransfer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 15.000,in der Standardvariante im Bereich Digitalisierung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 45.000, undin der Standardvariante im Bereich Gamification/VR maximal EUR 30.000.Die Standardvariante kann mehrfach bewilligt werden. Dies ist in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren, jedoch höchstens für 3 klar voneinander abgegrenzte Projekte möglich.
Die Standardvariante im Bereich der Digitalisierung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die Laufzeit eines Projekts soll normalerweise bis zu 6 Monate, im Bereich der Digitalisierung/Gamification bis zu 12 Monate betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte online vor Beginn des Vorhabens bei der IBB Business Team GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Die Standardvariante im Bereich Digitalisierung können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes (einschließlich Softwareunternehmen) als Anbieter oder als Anwender beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie auch als Unternehmen der Sozialen Ökonomie gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen eine nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ förderfähige Tätigkeit ausüben (Erfüllen der Voraussetzungen des Primäreffekts). Das Projekt muss dem Bereich „Angewandte Forschung und Entwicklung (FuE)“ zugeordnet werden können.Ihr Projekt muss technisch umsetzbar erscheinen.Sie sollen das Projekt im Land Berlin durchführen.Kooperationen im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers müssen Sie grundsätzlich mit einer öffentlich (grund-)finanzierten oder gemeinnützig tätigen Wissenschafts- beziehungsweise Forschungseinrichtung eingehen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.