Transfer neuer Erkenntnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in die landwirtschaftliche Praxis im Kontext der Modell- und Demonstrationsvorhaben Tierschutz für kleine und mittlere Unternehmen
16. Nov. 2023 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Informationen
Wenn Sie zum Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei dem Transfer von Forschungsergebnissen zum Tierschutz in die landwirtschaftliche Praxis.
Sie erhalten einen Zuschuss für Projekte zu folgenden fachlichen Aspekten:
Bei Wissenstransfer- und Demonstrationsprojekten sollten Sie auch einbeziehen:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für höchstens 3 Jahre. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Einzelfall ab. Berücksichtigt werden dabei der Subsidiaritätsgrundsatz und das wirtschaftliche Eigeninteresse.
Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren, sofern Sie dabei die beihilferechtlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten.
Ihren Antrag richten Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Anbieter des Wissenstransfers und der Informationsmaßnahmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU als Demonstrationsbetriebe im Rahmen eines produktunabhängigen Wissenstransfers mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
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