Informationen
Wenn Sie als regionale Tourismusorganisation Vorhaben planen, mit denen Sie Ihren Transformationsprozess anschieben oder unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als regionale Tourismusorganisation bei Vorhaben, die zu Ihrem Transformationsprozess beitragen.
Sie bekommen die Förderung für
Maßnahmen zur Produktion von touristischem Content (beispielsweise Fotos, Bewegtbild, Text), Mediabudget für Onlinewerbung, Kosten für Suchmaschinenoptimierung, Optimierung digitaler Marketinganwendungen und sonstige, vom Antragsteller zu begründende Anpassungsmaßnahmen im touristischen Marketing,Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissenserwerbs, zur digitalen Weiterbildung von Mitarbeitenden, zum Aufbau und der Erweiterung der Digitalisierungskompetenzen von lokalen Touristikerinnen und Touristikern durch Workshops/Schulungen, Durchführung von Informationskampagnen und Aktionstagen, Entwicklung digitaler Inhalte/Content, Stärkung digitaler Kommunikation oder sonstige Maßnahmen mit dem Ziel des digitalen Wissensaufbaus und -transfers,Aufklärungs- oder Motivationskampagnen für regionale Leistungsträger, regionale Vermarktungsstrategie, Informationskampagne für Gäste, Steuerung von Aktivitäten zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance bei bestehenden oder Entwicklung von neuen Tourismusangeboten,Maßnahmen zur innovativen Verbesserung des touristischen Marketings wie beispielsweise neue, kreative oder signifikant verbesserte Dienstleistungen oder Methoden, die in besonderem Maße den Anforderungen zur Stärkung und Sicherung einer resilienten regionalen Tourismusentwicklung entsprechen.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 je Antragstellerin und Antragsteller und Vorhaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Förderaufrufen, die im Internet veröffentlicht werden, und vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Referat 8307.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die 10 touristischen Regionen in Rheinland-Pfalz. Dabei handelt es sich um folgende Organisationen:
Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V.,Eifel Tourismus GmbH,Hunsrück-Touristik GmbH,Lahntal Tourismus Verband e.V.,Mosellandtouristik GmbH,Naheland-Touristik GmbH,Pfalz.Touristik e.V.,Rheinhessen-Touristik GmbH,Romantischer Rhein Tourismus GmbH undWesterwald Touristik-Service e.V.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen.Ihr Vorhaben muss im Einklang mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz stehen.Sie haben für das Vorhaben eine regionale Tourismusstrategie.Ihre Maßnahmen müssen einen wesentlichen Beitrag für die strategische, digitale, nachhaltige und/oder innovative Transformation der touristischen Regionen leisten und einen Impuls für die Tourismusentwicklung in Rheinland-Pfalz bringen.Sie müssen einen finanziellen Eigenanteil von mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten leisten.Von der Förderung ausgeschlossen sind
Personalkosten,Investitionen in öffentliche oder private touristische Infrastrukturen,Lizenzkosten oder Beiträge für regelmäßig wiederkehrende Leistungen,Beteiligungen an Marketingmaßnahmen der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH.