Informationen
Wenn Sie im Bereich der sozialen und technologischen Innovationen für eine nachhaltige Stadt forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie beim Aufbau stadtregionaler Transformationscluster für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Gefördert werden Verbundprojekte, die sozial-innovative Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung in urbanen und stadtregionalen Räumen identifizieren, in experimentellen Forschungsformaten entwickeln, erproben und erforschen. Hierzu veröffentlicht das BMBF voraussichtlich 2 Förderaufrufe pro Jahr. Diese spezifischen Förderaufrufe beziehen sich auf eines oder mehrere der folgenden Module:
Modul 1: Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen,Modul 2: Soziale Innovationen für die „grüne“ Stadt,Modul 3: Soziale Innovationen für nachhaltige, vitale und multifunktionale Stadtkerne,Modul 4: Soziale Innovationen für urbane Produktion, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Resilienz,Modul 5: Soziale Innovationen für nachhaltige urbane Mobilität und Verkehrsinfrastrukturen,Modul 6: Zukunftsthemen für eine sozial-innovative und nachhaltige Stadtentwicklung.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem DLR-Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Einrichtungen der Kommunen und Länder,Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,gesellschaftliche Organisationen, beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Ihr Forschungsverbund besteht aus mindestens 3 und nicht mehr als 6 Antragstellenden.Ihr Forschungsverbund setzt sich unter anderem aus Akteuren der Wissenschaft aus verschiedenen Disziplinen, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammen.Es ist mindestens eine Kommune und eine Hochschule/außeruniversitäre Forschungseinrichtung an dem Verbund beteiligt.Die Antragstellenden bringen die Bereitschaft zur Mitwirkung bei begleitenden, integrativen und evaluierenden Maßnahmen mit.Sie nutzen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.