Informationen
Wenn Sie im Bereich zukunftsfähiger Infrastrukturen in der Wasserversorgung forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu neuen Technologien und Konzepten für den Betrieb zukunftsfähiger Infrastrukturen in der Wasserversorgung.
Gefördert werden Verbundprojekte mit Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis zu folgenden 3 Themenfeldern:
Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung,Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden,innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 3 Jahren. Zudem können ausgewählte Transferprojekte nach Projektabschluss gefördert werden. Transferprojekte haben eine Dauer von 2 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe können Sie Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Karlsruhe (PTKA) einreichen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 29.4.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowieVerbände und weitere gesellschaftliche Organisationen,Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie entwickeln innovative Technologien und Konzepte für zukunftsfähige Wasserversorgungskonzepte und widerstandsfähige Infrastrukturen.Die Technologien und Konzepte gehen über den Stand der Technik hinaus und besitzen wegweisenden Charakter.Sie demonstrieren Wirksamkeit und Praxistauglichkeit an mindestens einem Pilotstandort.Sie berücksichtigen nationale und europäische Gesetze, Richtlinien sowie aktuelle Gesetzesinitiativen, Programme und Standards.Alle Projektteilnehmenden beteiligen sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen und stellen Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereit.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.