Informationen
Wenn Sie im Verbund mit internationalen Partnerinnen und Partnern zum Thema „Klimaneutrale, nachhaltige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft“ forschen und entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Vor dem Hintergrund des „Green Deals“ der EU unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit internationalen Partnerinnen und Partnern Maßnahmen für den Wandel hin zu einer klimaneutralen, nachhaltigen, produktiven und wettbewerbsfähigen blauen Wirtschaft bis 2030.
Die Förderung steht im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Förderinitiative der Europäischen Partnerschaft für die Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft „Sustainable Blue Economy Partnership“ (SBEP).
Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu folgenden 3 Schwerpunktbereichen:
Digital Twins of the Oceans (DTO) auf Ebene regionaler Meeresbecken,Entwicklung einer blauen Wirtschaft sowie Offshore-Meeresinfrastrukturen mit Mehrfachnutzung,Planung und Verwaltung der Meeresnutzung auf regionaler Ebene (Marine Spatial Planning, MSP).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Der Zuschuss beträgt pro Verbund maximal EUR 250.000 pro deutscher Teilnehmerin oder deutschem Teilnehmer, wenn kein weiteres deutsches Unternehmen Teil des Verbunds ist, und bei 2 deutschen Partnerinnen und Partnern in einem europäischen Forschungsverbund maximal EUR 350.000 pro Projektverbund.Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen die Projektskizzen durch die Koordinatorin oder den Koordinator elektronisch eingereicht werden. Für deutsche Partnerinnen und Partnern hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Ihre Projektskizze reichen Sie bitte bis spätestens 10.4.2024, 15:00 Uhr (MEZ) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowieEinrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes, Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen mit substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitragen.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Ihr Projektvorschlag kann einem der 3 Schwerpunktbereiche zugeordnet werden.Für Ihren Verbund bestellen Sie eine Koordinatorin oder ein Koordinator.An Ihrem transnationalen Forschungsverbund beteiligen sich maximal 2 deutsche Partnerinnen oder Partner.Sie stellen auf regionaler Ebene Synergien mit den Leuchtturminitiativen der EU-Gewässermission „Restore our Oceans and Waters“ her.Sie beziehen Interessensvertretungen von Beginn an in die Entwicklung des Projektvorschlags ein.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.