Informationen
Wenn Sie als anerkannter regionaler Bildungsträger Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als anerkannten regionalen Bildungsträger bei der Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung.
Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für folgende Veranstaltungstypen, die Sie in Zusammenarbeit mit Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor und weiteren Akteurinnen und Akteuren durchführen:
Veranstaltungstyp A (verpflichtend): Bildungsveranstaltung,Veranstaltungstyp A-Zusatz (optional): Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen,Veranstaltungstyp B (optional): Netzwerk-Veranstaltung,Veranstaltungstyp C (optional): öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung (zum Beispiel „Aktionstag“).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Als zuwendungsfähig werden je regionalem Bildungsträger Ausgaben in Höhe von maximal EUR 10.000 pro Jahr anerkannt.Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen.Richten Sie Ihren Antrag zur Durchführung von Maßnahmen beziehungsweise zur Anerkennung als regionaler Bildungsträger bitte jährlich im Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.4. an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen aus der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beachten Sie für die einzelnen Veranstaltungstypen bitte folgende Bedingungen: Veranstaltungstyp A (verpflichtende Bildungsveranstaltung): Die Veranstaltung muss mindestens 1,5 Zeitstunden umfassen.Veranstaltungstyp A-Zusatz (Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 3 Zeitstunden für die Durchführung je A-Zusatz-Veranstaltung abgerechnet werden.Veranstaltungstyp B (Netzwerk-Veranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 2 Veranstaltungen abgerechnet werden, die jeweils maximal 3 Zeitstunden umfassen.Veranstaltungstyp C (öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 15 Zeitstunden abgerechnet werden.Veranstaltungstyp A (verpflichtende Bildungsveranstaltung): Die Veranstaltung muss mindestens 1,5 Zeitstunden umfassen.Veranstaltungstyp A-Zusatz (Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 3 Zeitstunden für die Durchführung je A-Zusatz-Veranstaltung abgerechnet werden.Veranstaltungstyp B (Netzwerk-Veranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 2 Veranstaltungen abgerechnet werden, die jeweils maximal 3 Zeitstunden umfassen.Veranstaltungstyp C (öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 15 Zeitstunden abgerechnet werden.Sie müssen als regionaler Bildungsträger anerkannt sein.Beantragen Sie eine Anerkennung als regionaler Bildungsträger, müssen Sie unter anderem ein detailliertes Konzept zur Umsetzung der Bildungs- und Informationsveranstaltungen vorlegen und fachlich, administrativ und organisatorisch für die geplanten Vorhaben geeignet sein.Nicht gefördert werden unter anderem
Investitionen und Anschaffungen undMaterial- und Sachausgaben für Ver- und Gebrauchsmaterialien.