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Copilot für Förderungen
17. Mai. 2024 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder neue tierwohlgerechte Ställe errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Investitionen von Betrieben in der Schweinehaltung zum Stallumbau, die die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Umsetzung von Betriebskonzepten oder dem Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe Ihrer förderfähigen Ausgaben:
Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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